Hausordnung

für das Jugendheim

vom 01.01.2003

Als Altersgrenze für die Jugendlichen, die die Jugendräume benützen können, wird festgesetzt: 12 – 16 Jahre  

  1. In den Jugendräumen und auf dem Vorplatz darf nicht geraucht und kein Alkohol getrunken werden.

  1. Öffnungszeiten:

Mittwoch:         17-20 Uhr    

Freitag:            17-21 Uhr    

Samstag:        18-22 Uhr   

In der Ferienzeit ist am Mittwoch bis 21 Uhr geöffnet.

Unter der Woche muss das Gelände um 21 Uhr, am Wochenende spätestens 15 Minuten nach Schließung des Jugendhauses verlassen werden.

Sonst wird das Jugendhaus eine Woche geschlossen.

 

  1. Mitglieder des Jugendgremiums sind: Mathias Heinzinger, Susanne Eder, Meike Müller und Alexander Wybiral. Stellvertreter sind: Michael Schulz, Thomas Bauer und Lena Müller.

Jeweils ein Vertreter des Jugendgremiums ist anwesend, ein weiterer kann durch einen Stellvertreter ersetzt werden. Jeder dieser Verantwortlichen muss die Belegungszeiten in einem im Jugendraum deponierten Buch eintragen. Sie üben das Hausrecht aus und können, wenn nötig, Hausverbot aussprechen. Sie melden der Gemeinde Sachbeschädigung.  

 

  1. Aufsperren können weiterhin die Jugendlichen selbst. Zusperren sollen die Elternvertreter und dabei nach dem Rechten sehen.

  2. Die Jugendräume müssen beim Verlassen in sauberen Zustand sein. Mindestens einmal pro Woche muss eine größere Säuberung durchgeführt werden.

  1.  Wenn Musik gehört wird, ist darauf zu achten dass Fenster und Türen geschlossen sind.

  1. Gäste aus anderen Gemeinden können die Räume nur benutzen, wenn sie in Begleitung eines Jungendlichen aus Kottgeisering kommen. Jeder darf nur einen Gast mitbringen.

  1. Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendraum ist bei der Gemeinde der 1. Bürgermeister, bzw. der Jugendreferent Hr. Ziegler Manfred. Die Vertreter der Elternschaft sind: Dieter und Elisabeth Eder, Monika Müller, Petra Mulitze, Hedwig und Engelbert Wybiral, Sabine Bauer.